

Das NIS-Regime – Nicht schon wieder!
Im Kampf gegen die bedrohliche Welt der Cyberkriminalität hat der EU-Gesetzgeber eine recht taugliche Gegenmaßnahme entwickelt.
Hat sich da jemand zu viel vorgenommen?
NIS2-Gesetzgebung als eine Reihe von Vorschriften, die unsere digitalen Infrastrukturen vor Cyber-Bedrohungen EU-weit schützen sollen.
Uns ist noch nie etwas passiert! – Muss ich überhaupt was machen?
Welche Maßnahmen der EU-Gesetzgeber für die Abwehr von Cyber-Angriffen vorsieht.
Kein Winkel der digitalen Welt ist vor dem wachsamen Auge der NIS-Gesetzgebung sicher!
Die Vorschriften gelten primär für eine Vielzahl von Branchen direkt. Sie wirkt sich aber auch auf deren Dienstleister aus.
NIS2 – Durchsetzung, jetzt aber richtig!
Strafdrohungen sind hoch genug, um jedes Leitungsorgan im Unternehmen dazu zu bringen, bei der Cybersicherheit nicht an der falschen Stelle zu sparen.
Jetzt reicht’s dann aber!
… oder hat der EU-Gesetzgeber gar noch was vor?